Ortskernförderung

Richtlinien zur Förderung von Neubauten bzw. Totalsanierung im Ortskern

Fördergebiet:

Jedenspeigen  – Hauptstraße, Bundesstraße, Bahnstraße
Sierndorf  Hauptstraße

Voraussetzung:

  • Mindestalter der Baubewilligung muss 50 Jahre betragen
  • Neubau bzw. Totalsanierung muss an der Straßenfront erfolgen und im Fördergebiet liegen
  • Ansuchen vor jeglicher Bautätigkeit
  • Hauptwohnsitz (auf Objekt bezogen) oder Verpflichtungserklärung
  • (Hauptwohnsitz innerhalb von 5 Jahren)

Definition Totalsanierung - Punkteliste:

Haus steht leer 5 Punkte
Trockenlegung 5 Punkte 
Errichtung von Sanitäranlagen 5 Punkte
Fassadengestaltung 4 Punkte
Heizungsinstallation 3 Punkte
Dachsanierung 3 Punkte
Elektroinstallation 3 Punkte
Wasserinstallation 3 Punkte
Fensteraustausch 3 Punkte
Innentüren neu / Restaurierung 2 Punkte
Fußböden neu 2 Punkte

38 Punkte möglich – mindestens 21 Punkte = Totalsanierung

Förderung:

  1. Übernahme der Zinsen für einen zehnjährigen Kredit in Höhe von max € 8.750,-- (Laufzeit 10 Jahre). Die Berechnung der Höhe des Darlehens erfolgt analog der Aufschließungskosten von Neubauten. Höhe des Darlehens: 50 % der für die Liegenschaft errechneten Aufschließungskosten jedoch max. € 8.750,--

  2. Direktförderung für Neubau oder Totalsanierung € 34,-- pro m² Wohnnutzfläche

  3. Direktförderung von gewerblich genutzten Flächen für max. 130 m² - mit € 34,-- pro m² (jedoch keine Lager und Werkstätten)

Die Förderungswürdigkeit wird durch den Gemeindevorstand festgestellt.

Auszahlung:

  1. Zinsenzuschuss nach Rohbaufertigstellung (Meldung)

  2. Für die Direktförderung sind Rechnungen in dreifacher Höhe des Förderbetrages vorzulegen.