Jugendförderung

gültig ab 29.4.2015

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 29.4.2015 stellt die Marktgemeinde Jedenspeigen ein Budget von bis zu EUR 3.000,- für Jugendförderungen zur Verfügung.

Was wird gefördert?

  1. Pauschale Förderung von aktiven Jugendvereinen, wobei Vereine mit gleicher Bezeichnung bzw. gleicher Dachorganisation nur gemeinsam gefördert werden.

  2. Förderung von Investitionen in Vereinslokale von aktiven Jugendvereinen, sofern diese im öffentlichen Eigentum stehen.

  3. Förderung von öffentlichen Projekten zur Förderung des Gemeinwohles die von Jugendlichen bzw. Jugendvereinen durchgeführt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Pkt 1. und 2.:
Jeder offiziell gemeldete Jugendverein der seinen Sitz in der Marktgemeinde Jedenspeigen hat.
Pkt. 3.:
Wie oben, aber auch Gruppen von mind. 15 (in der Gemeinde gemeldeten) Jugendlichen, die ein Projekt gemäß Richtlinien beantragen.

Wie hoch sind die Förderungen?

Pkt. 1. max. EUR 250,- p.a.
Pkt. 2. max. EUR 500,- p.a. bzw. pro Projekt
Gesamt (inkl. Pkt. 3) max. EUR 1.000,- p.a. bzw. pro Projekt

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein, der Gemeinderat hat lediglich festgelegt wie hoch und unter welchen grundsätzlichen Bedingungen der Gemeindevorstand Förderungen gewähren kann. Die Entscheidung liegt beim Gemeindevorstand.

Wie wird die Förderung beantragt?

Für jede Förderung ist ein Antrag (Formular) mit entsprechenden Beilagen an den Gemeindevorstand zu stellen, der diesen nach den vom Gemeinderat festgelegten Richtlinien prüft und über die Förderung entscheidet.

Antragsformular (98 KB) - .PDF