Aufschließungskosten

Zuständig

Einheitssatz € 530,--

Berechnung der Aufschließungsabgabe: Quadratwurzel aus Baugrundfläche mal  530,-- (Einheitssatz)  mal  1,25 (Bauklassenkoeffizient) 

Der Bauklassenkoeffizient ist im Bebauungsplan festgelegt.

Die Aufschließungskosten beziehen sich auf die Errichtung einer Fahrbahnhälfte, eines Gehsteiges, einer Oberflächenentwässerung und einer Straßenbeleuchtung. Sie haben mit Wasseranschluss- und Kanalanschlussgebühren sowie mit den Gebühren für den Anschluss an das Strom- oder Gasnetz nichts zu tun.